Demos in Zürich
Die längst fällige und endlich kommende „DiZ“-Initiative
Der Krug geht zum Brunnen – bis er bricht! Genau das ist jetzt passiert. (Werner Bachmann, Initiant)

Dieses schreckliche Bild (im Blick) zeigt die Demo vom 18.2.2023 gegen die Zürcher Wohnungsnot. Das Anliegen ist berechtigt. Für diese Demo unter den Mottos: „Wir kochen weiter!“ und „alles wird gut besetzt!“ gab es im Vorfeld weder ein Gesuch noch eine Bewilligung des Zürcher
Stadtrates. Die Chaoten verursachten auf ihrem Saubannerzug (hier sehen Sie einen kurzen Auszug) durch Zürich Schäden an fremdem Eigentum im Betrage von gegen einer Million Franken. Verletzte blieben glücklicherweise aus.
Und was ist die Haltung unseres teuren Stadtrates? Lesen Sie (unter Foto Rikart) selbst – Sie kommen aus dem Staunen nicht mehr heraus!
Genau jetzt ist der Zeitpunkt für eine Volksbefragung und für die Installation eines griffigen Gesetzes gekommen. Letzte Woche wurde eine „Klimakleberin“, die mit ihrer Mitwirkung grosse Schäden mit-verursachte mit lächerlichen 450 Franken gebüsst – und sie sage trotzig: „Ich werde es wieder tun!“ Als Initiant dieser Initiative versuche ich, dem heutigen Chaotentum und der Lassez-fair-Politik ein Ende zu setzen.
Das Ziel der „Demos-in-Zürich“-Initiative (kurz die DiZ-Initiative)
erreichbar auch via
www.diz-initiative.ch
Definition: Jede in Gruppen begangene Rechtswidrigkeit gilt als Demo
Demogeschädigte, Geschädigte durch Randale an Sportereignissen etc. werden von der Stadt Zürich voll entschädigt. Das Schadenstotal einzelner Ereignisse umfasst die ganzen Kosten für:
1. das Polizei- und Sicherheitsaufgebot (Schutz- und Rettung) und Feuerwehr,
2. Strafuntersuchungen und Beweis-Sicherung,
3. Häuser- und Liegenschafts-Besetzungen,
4. Reparaturkosten,
5. Plünderungen,
6. Gesundheitskosten,
7. Arbeitsausfall,
8. Betriebsunterbruch,
9. Leistungen an invalid gewordene Unschuldige,
10. Mit Demos zusammenhängende Verwaltungskosten sowie
11. laufende Betreibungs- und Verzugskosten.
Versicherungen müssen bei Haftung der Stadt Zürich keine Leistungen erbringen
Provisorischer Initiativ-Text:
1. Die Stadt Zürich übernimmt temporär alle finanziellen Schäden ihrer Einwohner und Unternehmungen, verursacht durch Demos.
2. Für jedes Demo-Ereignis eröffnet die Stadt ein Konto. Diesem belastet sie nebst allen Auslagen auch ihre eigenen Aufwände.
3. Die beteiligten von der Polizei vor Ort identifizierten Rechtsbrecher haften der Stadt Zürich solidarisch für den ganzen aktualisierten Kontensaldo.
4. Die Saldis aller Demo-Kontos werden im Tagblatt der Stadt Zürich jeden Monat publiziert.
5. Der Auftrag für das externe Inkasso wird ausgeschrieben.
6. Die Stadt Zürich ist letztendlich für die Durchsetzung dieses Gesetzes verantwortlich und kann belangt werden.
Wie die einzelnen Ereignisse ablaufen:
1.. Vor jeder in der Stadt Zürich stattfindenden Demonstration muss bei der zuständigen Zürcher Behörde eine Bewilligung eingeholt werden. Wer dies unterlässt und in der Stadt Zürich zu einer unbewilligten Demo aufruft und/oder teilnimmt, begeht eine Straftat. Er/Sie verursacht u.a. auch die Kosten des diesfalls – evt. vorsorglich – bereit zu stellenden Polizei-Aufgebotes.
2.. Ein amtliches Demo-Verbot wird im Tagblatt der Stadt Zürich sowie im Mitteilungskasten am Eingang des Zürcher Stadthauses publiziert.
3.. Wer von einer möglicherweise kritischen Demo in der Stadt Zürich erfährt und daran teilnehmen will, kann sich vorgängig bei der Stadtpolizei Zürich erkundigen, ob diese amtlich bewilligt ist. Liegt dafür weder ein Gesuch noch eine Bewilligung vor oder ist die Demo bereits ausdrücklich als unbewilligt/verboten bestimmt und nimmt er/sie trotzdem teil, ist er/sie für Schäden an Dritteigentum, Personenschäden, für die Kosten des zu erwartenden Polizeieinsatzes sowie für den notwendigen Inkasso-Aufwand (siehe Ziffer 10) – solidarisch, zusammen mit allen anderen von der Polizei während der Demo registrierten Teilnehmern – haftbar.
4.. Gefährdete und/oder verängstigte Eigentümer und/oder Mieter fotografieren ihr gefährdetes Gut vor- und auch frühmöglichst nach der Demo. Die Differenz gilt als durch (persönlich unbekannte) Demonstranten verursacht. Der Fotobeweis genügt.
5.. Die an Demos mit (für die Polizei gefahrvermindernden) BodyCam’s ausgerüstete Stadtpolizei Zürich wird möglichst viele offensichtlich beteiligte Teilnehmende wie Vermummte, Träger von Transparenten, Fahnenschwingende, Mitskandierende und im Kern Mitlaufende etc., egal ob diese gerade aktiv Gewalt ausüben oder nur passiv mitmarschieren, anhalten, filmen und registrieren. Sie macht Teilnehmende auf ihre kollektive Schadenersatzpflicht aufmerksam. Die Polizei wird das ihr Möglichste vorkehren, um Schäden zu vermeiden.
6.. Das Gleiche gilt sinngemäss für jede bewilligte Demo, die – wie schon vorgekommen – plötzlich ausartet und die mit Schäden an fremdem Eigentum und mit Personenschäden endet.
7.. Alle Geschädigten dürfen sich ihre Auslagen vom Stadtrat der Stadt Zürich erstatten lassen. Ihre Rückforderung gilt gleichzeitig als Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Erstattung bedarf der Beweise – sie erfolgt sofort.
8.. Nach der Demo werden alle rechtzeitig gemeldeten und – möglichst mit Fotos – belegten Schäden – mitsamt den ganzen Kosten des Polizei-Einsatzes – summiert und im Mitteilungskasten des Stadthauses sowie im Tagblatt der Stadt Zürich veröffentlicht.
9.. Der gesamte Schaden – plus die ganzen Kosten des Polizeieinsatzes – werden im Tagblatt der Stadt Zürich – als sofort zahlbare Schuld aller registrierten Teilnehmenden, die untereinander solidarisch haften, benannt und beziffert. Die Registrierten werden persönlich, wenn nötig namentlich via Amtsblatt, über ihre Haftung und über die Schadenhöhe informiert.
10.. Mit den Rückforderungen bei den Registrierten wird ein leistungsfähiges Inkasso-Büro beauftragt, welches Verjährungen verhindert und auch die Verzugsschäden sowie den ganzen, damit zusammenhängenden administrativen Aufwand geltend machen darf.
Werner Bachmann, Lyrenweg 61, 8047 Zürich, Tel. 079 300 9362
Und das erhoffen wir uns:
Heute, wo täglich von Milliarden zu lesen ist, denken manche: „1 Million Schaden, wie gerade gehabt, das sind „Peanuts“. Für einzelne Geschädigte wie „Kleinladenbesitzer“ usw, kann jeder Schaden schnell Angst und schlaflose Nächte bedeuten.
……Für die Stadt Zürich ist das ganze Prozedere mindestens kostenneutral. Unternehmungen müssen keine Abzüge für Demoschäden mehr verbuchen. Das externe beauftragte Inkasso-Unternehmen sorgt dafür, dass Forderungen der Stadt zufolge rechtzeitig erfolgender Betreibungen nicht verjähren. Auch allfällige Insolvenzen von Rechtsbrechern nützen diesen Elementen nichts. Später, wenn diese vernünftig werden und gut verdienen, evt. sogar Liegenschaften uam. erben, können Schadenzahlungen eingebracht werden. Auch der Umstand, dass einzelne Rechtsbrecher immer wieder betrieben werden, dem Pfändungsbeamten jeden Monat Lohnquoten abliefern müssen und dass sie dadurch einen schlechten Zahlungsleumund erhalten, wird in diesen Kreisen sehr schnell „die Runde“ machen. Das wird sich positiv auf abnehmende Demos und Gruppen-Schlägereien auswirken.
Die finanzielle Mithaftung wird ungleich besser wirken als – wie derzeit üblich – eine kleine Busse, die schnell vergessen ist.
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Wir können damit rechnen, dass die Stadt Zürich sehr bald wieder ohne Häuserbesetzungen und rechtswidrige Demos existiert und dass die friedliche Meinungsfreiheit wieder die Oberhand gewinnen wird.
Hier sehen Sie mein Auskunftsgesuch vom 1.3.2023 an den Zürcher Stadtrat, das trotz obiger Forderungen im Kern „Zürich zahlt Schäden – erwischte Pöbels haften solidarisch“ immer noch richtig ist:
Letzter Update 6.4.2023
Hier im Inhaltsregister finden Sie ganze Fortsetzung dieses „Startschusses“.
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